Rechtsprechung
LG Potsdam, 01.08.2005 - 5 T 252/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt; Anspruch auf Festsetzung der Vergütung für Tätigkeit trotz Kündigung aus wichtigem Grund; Fehlende Kausalität zwischen Täuschungshandlung und Bestellung zum Insolvenzverwalter
- zvi-online.de
InsO § 59 Abs. 1, § 63 Abs. 1
Keine Verwirkung des Vergütungsanspruch eines Insolvenzverwalters bei Entlassung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 59 abs. 1 § 63 Abs. 1
Höhe der Insolvenzverwaltervergütung nach Entlassung des Insolvenzverwalters aus wichtigem Grund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 06.04.2005 - 35 IN 686/01
- LG Potsdam, 01.08.2005 - 5 T 252/05
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 1698
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus LG Potsdam, 01.08.2005 - 5 T 252/05
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist der Wert des vom vorläufigen Insolvenzverwalters verwalteten Vermögens, soweit er diesbezüglich einen nennenswerte Tätigkeit entfaltet (BGH NJW 2001, 1496).Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters als Bruchteil einer fiktiven Insolvenzverwaltervergütung zu bemessen (BGHZ 146, 165).
- BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02
Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und …
Auszug aus LG Potsdam, 01.08.2005 - 5 T 252/05
Die Insolvenzverwaltervergütung ist als reine Tätigkeitsvergütung ausgestaltet, so dass der Einwand der mangelhaften fachlichen und persönlichen Eignung des Verwalters zur Ausübung des Amtes ohnehin die Höhe der Vergütung grundsätzlich nicht zu beeinflussen vermag (BGHZ 159, 122).Wie der Bundegerichtshof (ZinsO 2004, 669) festgestellt hat, ist ein Versagen der Vergütung auf krasse Ausnahmefälle beschränkt.
- BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus LG Potsdam, 01.08.2005 - 5 T 252/05
Dies geschieht dadurch, dass der für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters maßgebliche Prozentsatz entsprechend den Verhältnissen des konkreten Einzelfalles verändert wird (BGH WM 2004, 585). - BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02
Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters
Auszug aus LG Potsdam, 01.08.2005 - 5 T 252/05
Von diesem kommen je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit Zu- oder Abschläge in Betracht (BGH WM 2003, 1869), wobei nicht bereits die bloße Rechtsstellung als vorläufiger Insolvenzverwalter mit allgemeinen Zustimmungsvorbehalt eine Erhöhung rechtfertigt. - AG Potsdam, 06.04.2005 - 35 IN 686/01
Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters; …
Auszug aus LG Potsdam, 01.08.2005 - 5 T 252/05
Auf die sofortige Beschwerde vom 27.04.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichtes Potsdam vom 06.04.2005 (Az.: 35 IN 686/01) aufgehoben.
- AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04
Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters durch das vorsätzliche …
Dieser Grundsatz ist für Konkurs- und Insolvenzverwalter sowie andere treuhänderische Verwalter fremden Vermögens allgemein anerkannt (vgl. BGH WM 1979, 1116 f. = DNotZ 1980, 164, 165; BGH NJW 1981, 1211 f.; BGHZ 159, 122 ff. = NZI 2004, 440, 442 f. = NJW-RR 2004, 1422, 1424; LG München II, ZVI 2003, 486 ff.; LG München II, ZInsO 2003, 910 ff.; LG Potsdam, NZI 2004, 321; LG Potsdam, ZIP 2005, 1698 f.; LG Mühlhausen, Beschluss vom 7.8.2007 - 2 T 151/07, juris; LG Schwerin, NZI 2008, 692 ff.). - LG Schwerin, 09.07.2008 - 5 T 31/06
Gesamtvollstreckungsverwalter/Insolvenzverwalter: Verwirkung des …
Das Landgericht Potsdam (ZIP 2005, 1698) habe in seiner Entscheidung vom 01.08.2005 hingegen dargelegt, dass die Insolvenzverwaltervergütung als Tätigkeitsvergütung ausgestaltet sei und auch ein Verwalter, der aus wichtigem Grund entlassen worden sei, Anspruch auf die Vergütung für seine bisherige Tätigkeit habe.